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SIPE
 

Über die SIPE (2003)

Societas luris Publici Europaei

Im April 2003 ist in Frankfurt am Main die Societas luris Pu­blici Europaei e.V. [SIPE] gegründet worden. Die Gründung geht zurück auf eine Initiative der Vereinigung der Deut­schen Staatsrechtslehrer, die auf ihrer Würzburger Tagung im Oktober 2001 eine frühere Anregung aufgenommen und eine entsprechende Initiativkommission eingesetzt hatte. Diese organisierte im Zusammenhang mit der St. Gallener Staatsrechtslehrertagung im Oktober 2002 eine Vorgründungsversammlung, an der auch zahlreiche ausländische Professoren des öffentlichen Rechts teilnahmen. Die Vor­stellungen der Initiativkommission wurden ausführlich erör­tert, die Idee, eine europäische Vereinigung für öffentliches Recht zu gründen, wurde gutgeheißen und Maßgaben für ei­ne zu entwerfende Satzung wurden festgelegt. Die unter dem Einfluß des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen des öffentlichen Rechts müssen mit vielen gemeinsamen Problemen fertig werden. Die immer stärker werdenden Einwirkungen des europäischen Rechts auf die nationalen Rechtsordnungen bedürfen sowohl unter europa­rechtlichen als auch unter nationalrechtlichen Gesichtspunk­ten einer stabilen und kontinuierlichen wissenschaftlichen Analyse und Würdigung. Das Ziel ist eine europäische Rechtswissenschaft des öffentlichen Rechts. Diese wird be­fruchtet durch Rechtsvergleichung und Herausarbeitung einheitlicher Rechtsgrundsätze. Insoweit müssen die schon bestehenden europarechtlichen Vereinigungen, bilateralen Juristenvereinigungen und internationale ad-hoc-Kolloquien ergänzt werden. Außerdem werden die regelmäßigen Ta­gungen der neu gegründeten Societas engere persönliche Verbindungen schaffen und damit die Kontinuität des Gedanken- und Erfahrungsaustausches fördern. Dadurch werden die Kenntnis und das Zusammenwachsen der nationalstaatlichen Rechtsordnungen gefördert.

Nach ihrer Satzung hat die Societas die Aufgabe, Fragen des öffentlichen Rechts in Europa unter Einschluß seiner Wirkung auf das gesamte Recht wissenschaftlich zu erörtern und zu klären. Die ursprüngliche Idee, die Wirksamkeit des Vereins auf das Verfassungsrecht zu beschränken, ist ver­worfen worden. Die Wichtigkeit des Verfassungsrechts im Rahmen des öffentlichen Rechts kommt aber in der Aufga­benbestimmung dadurch zum Ausdruck, daß die Wirkung auf das gesamte Recht - damit ist die des Verfassungsrechts gemeint - ausdrücklich hervorgehoben wird. Mitglied der SIPE kann werden, wer sich wissenschaftlich mit dem öf­fentlichen Recht beschäftigt und dies insbesondere durch herausragende Veröffentlichungen nachgewiesen hat. Ge­dacht ist in erster Linie an hauptamtliche Hochschullehrer und habilitierte Dozenten des öffentlichen Rechts, aber auch an herausgehobene Praktiker des öffentlichen Rechts mit entsprechenden Veröffentlichungen. Es findet ein Aufnah­meverfahren statt, das durch Vorschlag von mindestens drei Mitgliedern der SIPE eingeleitet wird. Die SIPE hält minde­stens alle zwei Jahre eine Mitgliederversammlung ab, die mit einer wissenschaftlichen Tagung zu verbinden ist. Die Ver­handlungssprachen sind deutsch, englisch und französisch. Die Sprache des Tagungsortes ist auch Verhandlungssprache, wenn eine Übersetzung in eine der drei genannten Sprachen gewährleistet ist. Die Satzung in den drei Verhandlungsspra­chen ist zusammen mit einem Verzeichnis der Mitglieder und weiteren Informationen über die Societas luris Publici Europaei ins Internet (www.sipe-eu.de) gestellt.

Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus mindestens fünf und höchstens sieben Mitgliedern, wobei auf regionale Ausgewogenheit zu achten ist. Die Mitglieder des Vorstan­des werden auf vier Jahre gewählt, grundsätzlich dürfen sie nur einmal wiedergewählt werden, während der Präsident nicht wiedergewählt werden darf. Die Gründungsversamm­lung wählte folgende Personen in den Vorstand: Hartmut Bauer (Dresden) als Generalsekretär, Pedro Cruz Villalon (Madrid), Antonio D'Atena (Rom), Constance Grewe (Straßburg), Julia Iliopoulos-Strangas (Athen), Heinz Scbäffer (Salzburg) und Christian Starck (Göttingen) als Präsi­dent. In vier Jahren wird Gelegenheit bestehen, die regionale Zusammensetzung des Vorstandes nach Osteuropa oder England zu erweitern.

Die erste Tagung der SIPE wird auf Einladung der grie­chischen Gründungsmitglieder in der Zeit vom 22. bis 25. Juli 2004 auf der Insel Kreta stattfinden. Das Thema der Ta­gung wird „Die Neue Europäische Union" sein: 1. Grund­rechtsschutz in der Neuen Union, 2. Strukturen und Funk­tionsweise europäischer Eigenverwaltung in der Neuen Union.

Professor Dr. Christian Starck, Universität Göttingen

Quelle: JZ 18/2003, S. 570